Herstellung von Individual-Arzneimitteln
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie eine individuelle Creme in unserem Apotheken-Labor hergestellt wird? Wir möchten Ihnen einen Einblick in unser Labor bieten.
Nach der Vorlage einer ärztlichen Verordnung, wird eine Plausibilitätsprüfung unternommen. Darin wird unter anderem geprüft, wie kompatibel die Wirkstoffe untereinander sind, welches Verhältnis angemessen ist, sowie die Nutzen-Risiko-Abwägung berücksichtigt. Sobald alle Aspekte der Plausibilitätsprüfung kontrolliert wurden, erfolgt eine Erstellung der Herstellungsanweisung. Danach wird der Arbeitsbereich und die Arbeitsmittel vorbereitet. Zunächst werden die Wirkstoffe auf einer Analysewaage einzeln abgewogen. Dann erfolgt ein sogenanntes „Sandwich-Verfahren“. Bei diesem wird eine Grundlage (die Creme) in den Behälter eingefüllt. Als nächstes wird der Wirkstoff als Puffer hineingetan. Darüber kommt wieder die Grundlage. Dies wird mithilfe eines Topitecs (Salbenrührsystem) gemischt. Danach wird eine Inprozesskontrolle getätigt, worin die Creme nach Mängel untersucht wird. Wenn diese mängelfrei ist, kann sie in einen Abgabebehältnis abgefüllt werden. Als letztes wird das Behältnis mit dem Patientenetikett gekennzeichnet und darf dem Patienten überreicht werden.